Erwägungsgrund 10 32024R1103
Einzelraumheizgeräte, die ohne Temperaturregler in Verkehr gebracht werden, einschließlich selbstregelnder Heizkabel und -matten, sollten in den Anwendungsbereich der Verordnung aufgenommen werden. Damit würden weitere Energieeinsparungen erzielt und insbesondere Regelungslücken geschlossen, die dazu führen, dass die Anwendung der Ökodesign-Anforderungen bereits dadurch umgangen werden kann, dass Einzelraumheizgeräte entweder ohne Regler oder mit separat verkauften Reglern in Verkehr gebracht werden.