Erwägungsgrund 17 32021R0785
Der Erwerb von Ausrüstung mithilfe des durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement geschaffenen Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung würde sich positiv auf die Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug auswirken. Das Instrument würde die Verpflichtung enthalten, Überschneidungen bei der von der Union geleisteten Unterstützung zu vermeiden. Das Programm sollte ebenfalls sicherstellen, dass Überschneidungen bei der von der Union geleisteten Unterstützung vermieden werden, und die in seinem Rahmen geleistete Unterstützung sollte grundsätzlich auf den Erwerb von Ausrüstungsarten abzielen, die nicht in den Anwendungsbereich des Instruments der Union für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung fallen, oder von Ausrüstung, deren Begünstigte andere Behörden sind als jene, auf die das Instrument der Union für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung abstellt. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass die geförderte Ausrüstung geeignet ist, zum Schutz der finanziellen Interessen der Union beizutragen.