Erwägungsgrund 6 32024R1103
Der Überprüfungsstudie zufolge haben die Ökodesign-Maßnahmen der Verordnung (EU) 2015/1188 erheblich zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen beigetragen. Ohne weitere Regulierungsmaßnahmen werden die Energieeinsparungen jedoch nach 2030 stagnieren. In der Überprüfungsstudie wurden für die Zwecke der Verordnung (EU) 2015/1188 die folgenden Umweltaspekte von Einzelraumgeräten als wesentlich ermittelt: der Energieverbrauch während der Nutzungsphase, das Abfallaufkommen am Ende der Lebensdauer sowie die Emissionen, die in der Herstellungsphase (aufgrund der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe) in Luft und Wasser freigesetzt werden.