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Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem in Artikel 19 der Verordnung (EU) 2024/1781 genannten Ökodesign-Forum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens bis zum 14. Dezember 2030 vor. Bei der Überprüfung behandelt sie insbesondere folgende Aspekte:
den Anwendungsbereich der Verordnung und insbesondere den Anwendungsbereich der Interoperabilitätsanforderungen;
die Anforderungen an die Interoperabilität vor dem Hintergrund der Entwicklung adaptiver Netzteile;
die Verwendung und Wirkung des Logos „Gemeinsames Ladegerät“;
die Grenzwerte der Energieeffizienzanforderungen;
die zulässigen Toleranzen für die Einstellung der Lastströme;
die Frage, ob unter Berücksichtigung der Leistungsfaktorkorrektur zusätzliche Effizienzanforderungen festgelegt werden sollten;
die Frage, ob eine EPS-Datenbank mit technischen Informationen eingerichtet werden sollte;
die Frage, ob für drahtlose Ladegeräte und drahtlose Ladepads Anforderungen an die Energieeffizienz im Betrieb festgelegt werden sollten;
die Frage, ob Part Pairing (Teilekopplung) bei externen Netzteilen, drahtlosen Ladegeräten oder drahtlosen Ladepads ein Problem darstellt;
die Frage, ob Anforderungen an die Ressourceneffizienz, z. B. hinsichtlich der Reparierbarkeit, Zerlegbarkeit oder Recyclingfähigkeit, festgelegt werden sollten;
die Frage, ob zusätzliche Informationsanforderungen in Bezug auf kritische Rohstoffe festgelegt werden sollten;
die Frage, ob Anforderungen an die Haltbarkeit und Zuverlässigkeit, z. B. unter Berücksichtigung der Lebensdauer und des mittleren Ausfallabstands, festgelegt werden sollten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.