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In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/1188 zu präzisieren und zu erweitern, um Unklarheiten zu beseitigen und bestehende Regelungslücken in Bezug auf Produkte zu schließen, die ein für Menschen angenehmes Temperaturniveau erzeugen und daher als Einzelraumheizgeräte gelten sollten. Im Hinblick auf dieses Ziel sollte die Definition ausgenommener Produkte präzisiert werden, um möglichen Fehlinterpretationen entgegenzuwirken. Darüber hinaus sollte die Erklärung des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten über die beabsichtigte Verwendung eines ausgenommenen Produkts und dessen Gestaltung gemäß der technischen Dokumentation mit der Beschreibung und Definition der ausgenommenen Produktarten im Einklang stehen und keinen Widerspruch zu Werbeaussagen oder anderen Informationen des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten aufweisen, die dem Produkt beigefügt sind.
Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte dürfen nicht davon ausgehen, dass ein Produkt auf der Grundlage von Absatz 2 nicht in den Anwendungsbereich dieser…
ein Einzelraumheizgerät im Sinne der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission vom 28. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen…
Gleichzeitig sollte im Hinblick auf Produkte, die unter bereichsspezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, der Anwendungsbereich der…
Die Richtlinie 92/42/EWG sollte mit Ausnahme ihres Artikels 7 Absatz 2, ihres Artikels 8 und ihrer Anhänge III bis V aufgehoben und durch die vorliegende…
Unter Beibehaltung eines breiten Geltungsbereichs für die mögliche Anwendung dieser Verordnung sollten bestimmte Produkte, die bereits durch andere Rechtsakte…
Produkte, die der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission mit Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte unterliegen;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.