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IIP sollten eine wichtige Rolle bei der effektiven Bekanntgabe von Insider-Informationen spielen. Es sollte die Pflicht bestehen, Insider-Informationen auf speziellen IIP offenzulegen, um die Informationen leicht zugänglich zu machen und die Transparenz zu erhöhen. Lediglich zusätzlich dürfen die Marktteilnehmer auch weiterhin andere Kanäle — einschließlich ihrer Websites — nutzen, um Insider-Informationen offenzulegen. Um Vertrauen in die IIP zu schaffen, sollten diese gemäß dieser Verordnung zugelassen werden. IIP, einschließlich der von der Agentur gemäß Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 der Kommission registrierten, sollten die Anforderungen für die Zulassung erfüllen und mit dem Datenschutzrecht im Einklang stehen. Die Agentur sollte befugt sein, in bestimmten Fällen eine entsprechende Zulassung zu entziehen, wobei die in Artikel 14 Absätze 6, 7 und 8 der Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Verfahrensgarantien einzuhalten sind. Der Entzug einer Zulassung sollte eine Einrichtung nicht daran hindern, bei der Agentur eine neue Zulassung als IIP zu beantragen. IIP, die von der Agentur gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 registriert wurden und in der Liste der IIP der Agentur aufgeführt sind, sollten den Betrieb fortsetzen dürfen, bis die Agentur eine Entscheidung über die Zulassung gemäß der vorliegenden Verordnung getroffen hat. IIP sollten über Mechanismen verfügen, die es ermöglichen, Meldungen von Insider-Informationen rasch und effektiv zu prüfen. IIP können Marktteilnehmer in die Entwicklung solcher Mechanismen einbeziehen.
Folgender Artikel wird eingefügt: Zulassung und Beaufsichtigung von Plattformen für Insider-Informationen (1) Eine IIP darf erst den Betrieb aufnehmen, nachdem…
Des Weiteren sieht die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 in der geänderten Fassung vor, dass Marktteilnehmer die in den Artikeln 7c und 8 der Verordnung genannten…
Damit die Datenübermittlung an die Agentur schneller und effizienter erfolgen kann, sollten die Informationen über RRM bereitgestellt werden, und der Betrieb…
„Plattform für Insider-Informationen“ oder „IIP“ (inside information platform) ist eine Person, die gemäß dieser Verordnung für den Betrieb einer Plattform zur…
die genauen Vorkehrungen, die getroffen werden, um Marktteilnehmer von der Entscheidung, die Zulassung einer IIP zu widerrufen, in Kenntnis zu setzen.
Die Marktteilnehmer geben die ihnen vorliegenden Insider-Informationen in Bezug auf das Unternehmen oder auf Anlagen, die sich im Eigentum des betreffenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.