Erwägungsgrund 14 32019R0942
Um sicherzustellen, dass ACER über die für sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Informationen verfügt, sollte sie solche Informationen von den nationalen Regulierungsbehörden, von ENTSO (Strom), von ENTSO (Gas), den regionalen Koordinierungszentren, der EU-VNBO, den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern und den nominierten Strommarktbetreibern anfordern und erhalten können.