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Auch Marktmissbrauchsfälle mit mehreren grenzüberschreitenden Elementen, an denen in Drittländern niedergelassene Marktteilnehmer beteiligt sind, stellen für die Durchsetzung eine besondere Herausforderung dar. Die derzeitige Aufsichtsstruktur ist für das angestrebte Maß an Marktintegration nicht geeignet. Für grenzüberschreitende Fälle, in denen gemeinsame Maßnahmen der nationalen Regulierungsbehörden und der Agentur derzeit komplizierte Regelungen erfordern und verschiedene Aufsichtssysteme nebeneinander existieren, gibt es noch keinen Mechanismus, der bestmögliche Aufsichtsbeschlüsse gewährleistet. Für diese Art von Marktmissbrauchsfällen, denen aufgrund ihrer unionsweiten Dimension nicht allein durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten begegnet werden kann, muss ein effizientes und wirksames Aufsichts- und Untersuchungssystem geschaffen werden.
Bislang sind die Mitgliedstaaten für die Überwachung und Durchsetzung von Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 zuständig. Marktmissbrauchsverhalten…
Zunehmende grenzüberschreitende Aktivitäten machen eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden erforderlich, die für die…
Ein gut funktionierender Rechtsrahmen zur Bekämpfung des Marktmissbrauchs bedarf einer wirksamen Umsetzung. Eine Prüfung der nationalen Regelungen zu…
Bislang waren die Marktüberwachungspraktiken mitgliedstaats- und sektorspezifisch. In Abhängigkeit von dem allgemeinen Marktrahmen und der Regulierungssituation…
Die Unterschiede zwischen den Systemen der Mitgliedstaaten zur Durchsetzung verhängter Verwaltungssanktionen und/oder Geldbußen in grenzüberschreitenden Fällen…
Aufgrund des Territorialitätsprinzips könnte es für Durchsetzungsbehörden schwierig sein, Informationen einzuholen, einen Verstoß festzustellen und Geldbußen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.