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Die Untersuchung von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011, die eine grenzüberschreitende Dimension haben, sollte im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens auf Unionsebene durchgeführt werden. Darüber hinaus sind solche Untersuchungen auf Unionsebene besser durchzuführen, da ihre Auswirkungen über das Hoheitsgebiet eines einzelnen Mitgliedstaats hinausreichen. Da grenzüberschreitende Fälle komplex sind und ausreichender Ressourcen bedürfen, ist die Einbeziehung der Agentur erforderlich, insbesondere bei einem stärker integrierten Energiegroßhandelsmarkt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 hat die Agentur umfangreiche Erfahrungen hinsichtlich der Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte und der Erhebung einschlägiger Daten in der Union gesammelt, um für deren Integrität und Transparenz zu sorgen. Aufbauend auf diesen Erfahrungen sollte die Agentur Untersuchungen durchführen dürfen, um Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 zu bekämpfen, unter anderem durch die Ernennung eines unabhängigen Untersuchungsbeauftragten innerhalb der Agentur. Die Agentur sollte bei solchen Untersuchungen mit den nationalen Regulierungsbehörden und anderen einschlägigen Behörden zusammenarbeiten, um deren Durchsetzungsmaßnahmen zu unterstützen und zu ergänzen, wobei der Grundsatz „ne bis in idem“ zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus sollten die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden erforderlichenfalls untereinander zusammenarbeiten, um die Agentur bei der Durchführung einer Untersuchung zu unterstützen. Bei der Ausübung ihrer Befugnisse sollte die Agentur erforderlichenfalls den Fällen mit den größten grenzüberschreitenden Auswirkungen Vorrang einräumen.
wenn ihrer Ansicht nach der mögliche Verstoß grenzüberschreitende Auswirkungen hat oder hatte, eine Untersuchungsgruppe aus Vertretern der betreffenden…
Die Agentur sollte sicherstellen, dass diese Verordnung in der gesamten Union koordiniert und in Übereinstimmung mit der Anwendung der Richtlinie 2003/6/EG…
Eine effiziente Marktüberwachung auf Unionsebene ist von entscheidender Bedeutung, um Marktmissbrauch auf den Energiegroßhandelsmärkten aufzudecken und davon…
Um Verstöße gegen diese Verordnung zu bekämpfen, die Durchsetzungsmaßnahmen der nationalen Regulierungsbehörden zu unterstützen und zu ergänzen und zu einer…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 wurde die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Agentur“)…
Bislang sind die Mitgliedstaaten für die Überwachung und Durchsetzung von Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 zuständig. Marktmissbrauchsverhalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.