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Um den Erzeugern von Erzeugnissen mit geografischer Angabe Sichtbarkeit zu verleihen, sollte auf dem Etikett zwingend der Name des Erzeugers oder — bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen — der Name des Wirtschaftsbeteiligten angegeben werden.
Werden landwirtschaftliche Erzeugnisse mit einer geografischen Angabe bezeichnet, so muss die Angabe des Namens des Erzeugers oder Wirtschaftsbeteiligten im…
Jeder Hersteller hat beim Inverkehrbringen seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Handelsmarke sowie seine Postanschrift auf…
Für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts ist es wichtig, dass die Erzeuger in unterschiedlichen Situationen rasch und unkompliziert nachweisen…
Es sollte sichergestellt werden, dass die Verwendung einer geografischen Angabe im Namen eines gefertigten Erzeugnisses, das das mit der geografischen Angabe…
Um die Entscheidung für nachhaltigere Produkte zu erleichtern, sollten die Etiketten erforderlichenfalls deutlich sichtbar und erkennbar angebracht werden. Sie…
Um eine effiziente Überwachung der Nahrungsergänzungsmittel zu erleichtern, können die Mitgliedstaaten vorschreiben, dass der Hersteller des Erzeugnisses oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.