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Für die Akkreditierung der beauftragten Stellen und Produktzertifizierungsstellen sollten die europäischen Normen des Europäischen Komitees für Normung und die internationalen Normen der Internationalen Organisation für Normung herangezogen werden; diese Stellen selbst sollten für ihre Tätigkeiten ebenfalls die genannten Normen verwenden. Die Akkreditierung dieser Stellen sollte im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.
Die in Artikel 39 Absatz 3 Buchstabe b genannten beauftragten Stellen und die in Artikel 39 Absatz 4 Buchstabe b genannten Produktzertifizierungsstellen müssen…
Die in Artikel 72 Absatz 6 Buchstabe b genannten beauftragten Stellen und die in Artikel 72 Absatz 7 Buchstabe b genannten Produktzertifizierungsstellen müssen…
Für die Akkreditierung der Produktzertifizierungsstellen sollten die Europäischen Normen (EN) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Bestimmungen für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Bestimmungen für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Bestimmungen für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.