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Die Durchsetzung geografischer Angaben auf dem Markt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2017/625 ist wichtig, um betrügerische und irreführende Praktiken zu unterbinden und die wirksame Bekämpfung von Produktpiraterie zu ermöglichen und so sicherzustellen, dass die Erzeuger für den Mehrwert ihrer Erzeugnisse mit geografischer Angabe angemessen entlohnt werden und diejenigen, die diese geografischen Angaben zu Unrecht verwenden, am Verkauf ihrer Erzeugnisse gehindert werden. Kontrollen auf dem Markt sollten auf der Grundlage von Risikobewertungen oder Meldungen von Wirtschaftsbeteiligten oder zuständigen Behörden durchgeführt werden, um die Übereinstimmung mit der Produktspezifikation oder dem einzigen Dokument oder einem gleichwertigen Dokument, wie etwa einer Zusammenfassung der Produktspezifikation, sicherzustellen. Angemessene wirksame und verhältnismäßige administrative und gerichtliche Schritte sollten unternommen werden, um die Verwendung von Namen für Erzeugnisse oder Dienstleistungen zu verhindern oder zu unterbinden, die geschützte geografische Angaben nicht achten oder im Widerspruch zu ihnen stehen.
Für die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Zwecke führen die zuständigen Behörden gemäß Artikel 50 Absatz 1 Kontrollen auf der Grundlage einer…
Bekämpfung von Verstößen und der mutmaßlich betrügerischen Verwendung von Erzeugnissen mit geografischer Angabe, die nicht mit der Produktspezifikation…
Die Überwachung der Verwendung geografischer Angaben auf dem Markt ist wichtig, um betrügerische und irreführende Praktiken zu unterbinden und so…
Das in dieser Verordnung festgelegte System zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse soll die Verbraucher in die Lage…
Der Mehrwert der geografischen Angaben basiert auf dem Vertrauen der Verbraucher. Das System geografischer Angaben stützt sich in erheblichem Maße auf…
Geografische Angaben stellen Rechte des geistigen Eigentums dar, womit sie die immateriellen Vermögenswerte der betreffenden Wirtschaftsbeteiligten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.