Erwägungsgrund 42 32024R1143
Die Erzeuger von Erzeugnissen mit geografischer Angabe sind hauptsächlich kleine oder mittlere Betriebe und stehen als solche mit anderen Wirtschaftsbeteiligten in der Lebensmittelversorgungskette im Wettbewerb, was zu einem unfairen Wettbewerb zwischen lokalen Erzeugern und in größerem Maßstab tätigen Wirtschaftsbeteiligten führen kann. Daher ist es im Interesse aller betroffenen Erzeuger erforderlich, einer einzigen Erzeugervereinigung die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Namen der Erzeuger zu gestatten. Zu diesem Zweck sollte das Konzept der anerkannten Erzeugervereinigung eingeführt werden. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften über Erzeugervereinigungen, die entsprechend auch für anerkannte Erzeugervereinigungen gelten sollten, müssen die Kriterien, die eine Erzeugervereinigung als anerkannte Erzeugervereinigung qualifizieren, sowie die damit verbundenen zusätzlichen Rechte definiert werden, insbesondere um den anerkannten Erzeugervereinigungen die richtigen Instrumente zur besseren Durchsetzung ihrer Rechte des geistigen Eigentums gegen unlautere und abwertende Praktiken an die Hand zu geben. In dieser Hinsicht sollten die anerkannten Erzeugervereinigungen alle Erzeuger der betreffenden Erzeugnisse mit geografischer Angabe vertreten und in ihrem Namen handeln können. Ferner sollte ihnen die Ausübung einiger spezifischer in dieser Verordnung aufgeführter Aufgaben übertragen werden, insbesondere, weil die Wirkung oder der Umfang dieser Aufgaben alle diese Erzeuger betrifft. Zu diesem Zweck ist die Aufteilung zwischen der nationalen, der regionalen und der lokalen Ebene im Einklang mit der verfassungsmäßigen Struktur der Mitgliedstaaten und dem nationalen Recht zu verstehen. Die Bestimmungen über anerkannte Erzeugervereinigungen orientieren sich an den seit Langem bestehenden Systemen in mehreren Mitgliedstaaten. Diese bestehenden Systeme zeigen, dass die anerkannte Erzeugervereinigung ein wertvolles Instrument für eine bessere kollektive Verwaltung und einen besseren Schutz geografischer Angaben ist, das beibehalten werden sollte. Dementsprechend sollte diese Verordnung den Mitgliedstaaten, die solche Systeme einrichten möchten, jederzeit die erforderlichen Regulierungsinstrumente an die Hand geben.