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Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung dieser Verordnung und des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts, wodurch auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Union beigetragen wird, müssen Verfahrensschritte und Verfahrensgarantien für den Fall vorgesehen werden, dass ein Notifizierender Abfälle verbringen möchte, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen. Außerdem muss im Einklang mit Artikel 6 Absatz 11 des Basler Übereinkommens sichergestellt werden, dass die Kosten, die entstehen, wenn die Verbringung nicht abgeschlossen werden kann oder illegal ist, von den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern getragen werden. Zu diesem Zweck sollte der Notifizierende für jede Verbringung eine Sicherheitsleistung hinterlegen oder eine entsprechende Versicherung abschließen.
Für jede notifizierungspflichtige Verbringung von Abfällen müssen Sicherheitsleistungen hinterlegt oder entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden, die…
Kosten des Transports von Abfällen;
Beabsichtigt ein Notifizierender, in Artikel 4 Absatz 1, 2 oder 3 genannte Abfälle zu verbringen, so reicht der Notifizierende bei allen betroffenen zuständigen…
die Abfälle nicht auf technisch machbare und wirtschaftlich tragfähige Weise verwertet werden können oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen nach Unionsrecht…
Damit die Behörden die öffentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Verfahren für die Verbringung von Abfällen und der Durchsetzung dieser…
Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung dieser Verordnung sowie des ordnungsgemäßen Funktionierens des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.