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Um die Arbeit der Zollbehörden bei der Durchführung dieser Verordnung zu erleichtern, ist es erforderlich, dass das von der Kommission betriebene zentrale System, das die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten ermöglicht, mit der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll, die mit der Verordnung (EU) 2022/2399 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, interoperabel ist, sobald alle erforderlichen technischen Arbeiten zur Sicherstellung dieser Operabilität abgeschlossen sind.
Mit dieser Verordnung wird eine Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll (im Folgenden „Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll“)…
Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll und ihre Komponenten werden im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union über den Schutz personenbezogener…
Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll sollte an andere bestehende oder künftige zollbezogene Systeme, etwa die zentrale Zollabwicklung gemäß der…
Um automatische Zollkontrollen in Echtzeit auf Sendungsebene sowie einen elektronischen Austausch und die elektronische Speicherung von Informationen über alle…
Im Einklang mit der Entscheidung Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bemühen sich die Mitgliedstaaten und die Kommission darum, einen…
Um den Prozess der Kontrolle, auch durch Minimierung des Verwaltungsaufwands, für relevante Erzeugnisse, die auf den Markt gelangen oder diesen verlassen, zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.