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Die zuständigen Behörden in Drittstaaten sollten die Informationen und Dokumente, die zur Erfüllung der Verfahrensvorschriften dieser Verordnung erforderlich sind, auf elektronischem Wege über das auf Unionsebene betriebene System erstellen und austauschen können, sofern sie dies wünschen und sie die Anforderungen für den Austausch von Daten über dieses System erfüllen.
Die Mitgliedstaaten können ihre eigenen verfügbaren Systeme oder ihre eigene verfügbare Software betreiben, die die Erstellung und Verarbeitung der in Absatz 1…
Die im Rahmen dieser Verordnung übermittelten Informationen können von einer zuständigen Behörde auch an eine Behörde eines Drittlands im Rahmen eines…
Zusätzlich zu den Vorschriften zur Bereitstellung von Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 sollten Drittstaatsangehörigen, deren Daten im EES zu…
Eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, die von einem Drittland Informationen erhält, kann diese Informationen an die zuständigen Behörden eines jeglichen…
Ein Informationsaustausch zwischen einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats oder der Kommission und den Behörden eines Drittstaats sollte unter…
Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen eines Informationsaustauschs mit anderen einschlägigen Behörden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.