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Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 hat gezeigt, dass die Beteiligung mehrerer Akteure auf nationaler Ebene Probleme bei der Koordinierung und Zusammenarbeit hinsichtlich der Durchsetzung verursacht. Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass alle an der Durchsetzung der vorliegenden Verordnung beteiligten einschlägigen Behörden über wirksame Mechanismen verfügen, die ihnen bei der Entwicklung und Umsetzung von Durchsetzungsmaßnahmen und Tätigkeiten zur Bekämpfung illegaler Verbringungen von Abfällen, einschließlich der Erstellung und Durchführung von Kontrollplänen, die Zusammenarbeit und Koordinierung im Inland ermöglichen.
Die Mitgliedstaaten behalten für alle in ihrem Hoheitsgebiet an der Durchsetzung dieser Verordnung beteiligten Behörden, einschließlich der zuständigen Behörden…
Die Mitgliedstaaten können nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 die Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um Verbringungen von Abfällen zu verhindern,…
Es ist erforderlich, dass die Mitgliedstaaten bilateral und multilateral zusammenarbeiten, um die Verhinderung und Aufdeckung illegaler Verbringungen von…
Um eine harmonisierte Durchführung und Durchsetzung dieser Verordnung sicherzustellen, müssen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Kontrollen der…
Aufgrund der parallelen Zuständigkeiten der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Überwachung und die Durchsetzung von Zulassungen gemäß der…
Um sicherzustellen, dass die Ziele dieser Verordnung erreicht und ihre Anforderungen wirksam durchgesetzt werden, sollten die Mitgliedstaaten ihre eigenen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.