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Es ist erforderlich, dass die Mitgliedstaaten bilateral und multilateral zusammenarbeiten, um die Verhinderung und Aufdeckung illegaler Verbringungen von Abfällen zu erleichtern. Um die Koordinierung und Zusammenarbeit in der gesamten Union weiter zu verbessern, sollte eine spezielle Durchsetzungsgruppe eingerichtet werden, der benannte Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission sowie Vertreter anderer einschlägiger Organe, Einrichtungen, Ämter, Agenturen oder Netze angehören. Diese Durchsetzungsgruppe sollte regelmäßig zusammentreten und unter anderem ein Forum für den Austausch einschlägiger Informationen für die Verhinderung und Aufdeckung illegaler Verbringungen, einschließlich Informationen und Erkenntnisse über Trends bei illegalen Verbringungen sowie Erfahrungen, Wissen und bewährter Verfahren bei der Durchsetzung, bilden.
Die Mitgliedstaaten arbeiten bilateral und multilateral zusammen, um die Verhinderung und Aufdeckung illegaler Verbringungen zu erleichtern. Sie tauschen…
Es wird eine Durchsetzungsgruppe eingesetzt, um die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und zu verbessern und dadurch…
Die Mitgliedstaaten erleichtern die Verhinderung und Erkennung illegaler Verbringungen durch bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit. Sie tauschen relevante…
Eine effiziente internationale Zusammenarbeit bei der Kontrolle von Verbringungen von Abfällen ist unerlässlich, damit Verbringungen von Abfällen auf geeigneter…
Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 hat gezeigt, dass die Beteiligung mehrerer Akteure auf nationaler Ebene Probleme bei der Koordinierung und…
Um eine wirksame Durchsetzung zu erleichtern, sollte die Kommission bei der Organisation von regelmäßigen Treffen zwischen den Durchsetzungsbehörden der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.