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Um die Durchsetzungstätigkeiten der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen, sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Kontrollen und Koordinierungsmaßnahmen in Bezug auf illegale Verbringungen durchzuführen, die eine hohe Komplexität aufweisen und schwerwiegende nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben könnten, und wenn die erforderliche Untersuchung eine grenzübergreifende Dimension mit mindestens zwei beteiligten Staaten aufweist. Bei der Durchführung dieser Kontrollen sollte die Kommission unter uneingeschränkter Achtung der Verfahrensgarantien und in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen Behörden in den Mitgliedstaaten handeln, um sicherzustellen, dass diese Kontrollen keine negativen Auswirkungen auf laufende strafrechtliche Verfolgungen oder Rechts- oder Verwaltungsverfahren in Bezug auf dieselbe illegale Verbringung in dem Mitgliedstaat haben. Die Kommission kann im Rahmen ihrer internen Organisation erwägen, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), das über einschlägiges Fachwissen verfügt, bestimmte in dieser Verordnung vorgesehene Durchsetzungsmaßnahmen zu übertragen. Die Kontrolle und die Maßnahme zur Koordinierung der gegenseitigen Amtshilfe sollten die Hauptverantwortung der Mitgliedstaaten für die Sicherstellung und Durchsetzung der Einhaltung dieser Verordnung nicht berühren und die fortgesetzte Ausübung der Befugnisse, die der Kommission bzw. dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in anderen Rechtsakten, insbesondere der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates oder der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates , übertragen wurden, unberührt lassen.
Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, als eine Angelegenheit ihrer internen Organisation, Maßnahmen in Bezug auf die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung,…
Gemäß Erwägungsgrund 63 der Verordnung (EU) 2024/1157 kann die Kommission im Rahmen ihrer internen Organisation erwägen, dem Europäischen Amt für…
Mit den Artikeln 67 bis 71 der Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Kommission die Befugnis übertragen, Kontrollen und…
Insbesondere sollte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gemäß den Verordnungen (Euratom, EG) Nr. 2185/96 und (EU, Euratom) Nr. 883/2013 in der Lage…
Insbesondere sollte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gemäß den Verordnungen (Euratom, EG) Nr. 2185/96 und (EU, Euratom) Nr. 883/2013 in der Lage…
Bei der Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben und im Hinblick auf die Förderung der Zusammenarbeit und des angemessenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.