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Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission anhand der dem Sekretariat des Basler Übereinkommens übermittelten Berichte sowie auf der Grundlage eines separaten Fragebogens über die Durchführung dieser Verordnung unterrichten. Zweck dieser Berichterstattung sollte es sein, Trends in Bezug auf Verbringungen von Abfällen und Daten zu analysieren, die für die Bekämpfung illegaler Verbringungen relevant sind, z. B. Daten über illegale Verbringungen und über Kontrollen. Die Kommission sollte alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung erstellen, dem die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen sowie andere Informationen, insbesondere aus Ad-hoc-Berichten der Kommission und der Europäischen Umweltagentur über Verbringungen von Kunststoffabfällen und anderen spezifischen Abfallströmen, die Anlass zur Besorgnis geben, zugrunde liegen. Die Systeme für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten sollten so konzipiert sein, dass Daten für die Zwecke dieser Berichte aus dem System entnommen werden können.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich die Informationen, die für die Durchführung dieser Verordnung und die Überwachung ihrer Anwendung…
Die Kommission überprüft die Daten, über die gemäß diesem Artikel Bericht erstattet wurde, und veröffentlicht einen Bericht mit den Ergebnissen ihrer…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission anhand der dem Sekretariat des Basler Übereinkommens übermittelten Berichte sowie auf der Grundlage eines separaten…
Im Interesse der Transparenz in Bezug auf Verbringungen von Abfällen gemäß dieser Verordnung und die umweltgerechte Weise der Behandlung dieser Abfälle am…
Um den Austausch von Informationen im Rahmen dieser Verordnung effizienter zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf die Bearbeitung von Notifizierungen und…
Aus Gründen der Transparenz sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung des Abkommens und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.