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Um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei der harmonisierten Durchführung dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden und Anlaufstellen benennen und diese der Kommission notifizieren. Solche Informationen sollten durch die Kommission öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Behörde oder Behörden und deren fest angestellte Bedienstete benennen, die für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verantwortlich sind.
Jeder Mitgliedstaat bezeichnet eine oder mehrere zuständige Behörden, die für die Anwendung dieser Verordnung verantwortlich sind. Die Mitgliedstaaten teilen…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission benennen jeweils eine oder mehrere Anlaufstellen, die für die Information oder Beratung von Personen oder Unternehmen,…
Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere zuständige Behörden, die für die Mitteilung und den Austausch von Informationen über die Durchführung dieser…
Im Hinblick auf eine bessere Kommunikation sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Website mit allgemeinen Informationen in einem öffentlich…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden bestimmen, die dafür verantwortlich sind, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen. Die…
Für alle Bereiche, für die die vorliegende Verordnung gilt, sollten die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen. Während Mitgliedstaaten selbst am besten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.