Erwägungsgrund 15 32024R1244
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf die Berichterstattung durch die Betreiber an die zuständigen Behörden sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie die Liste der relevanten Rohstoffe erstellen kann, die von den Betreibern nach Konsultation der Mitgliedstaaten, der betroffenen Industriezweige und von nichtstaatlichen Organisationen, die sich für den Schutz der Gesundheit des Menschen und den Umweltschutz einsetzen, zu melden sind. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.