Erwägungsgrund 8 32024R1244
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Kommission in ihrem Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 13. Dezember 2017 entwickelte die Kommission im Juni 2021 mit Unterstützung durch die Europäische Umweltagentur („Agentur“) ein Industrieemissionsportal („Portal“), das an die Stelle des Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters treten sollte, um auf mehr Synergieeffekte mit der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2010/75/EU hinzuwirken.