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Tabelle 1: Lebensdauer von Fahrzeugen, Motoren und Emissionsminderungssystemen Lebensdauer von Fahrzeugen, Motoren und emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch M1, N1 und M2 N2, N3≤16 t , M3≤7,5 t N3>16 t , M3>7,5 t Hauptlebensdauer Bis 160 000 km oder 8 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt 300 000 km oder 8 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt 700 000 km oder 12 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt Zusätzliche Lebensdauer Nach der Hauptlebensdauer bis 200 000 km oder 10 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt Nach der Hauptlebensdauer bis 375 000 km oder 10 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt Nach der Hauptlebensdauer bis 875 000 km oder 15 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt (*1) Höchstmasse. Tabelle 2: Anzuwendende Dauerhaltbarkeitsmultiplikatoren zur Anpassung der Grenzwerte für Abgasemissionen gemäß Anhang 1 bei der Prüfung von Fahrzeugen, Motoren und emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch während der zusätzlichen Lebensdauer Dauerhaltbarkeitsmultiplikatoren M1, N1 und M2 N2, N3 ≤ 16 t , M3 ≤ 7,5 t N3 > 16 t , M3 > 7,5 t Dauerhaltbarkeitsmultiplikator für die zusätzliche Lebensdauer 1,2 für gasförmige Schadstoffe 1,2 für gasförmige Schadstoffe 1,2 für gasförmige Schadstoffe (1) Höchstmasse.
Um die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Anforderungen während der zusätzlichen Lebensdauer eines Fahrzeugs nachzuprüfen, werden die in Anhang I festgelegten…
mathematisches Dauerhaltbarkeitsverfahren: Bis zum 31. Dezember 2024 muss für jeden Emissionsbestandteil das Produkt des Verschlechterungsfaktors nach Anhang…
Tabelle 1: Euro-7-Mindestleistungsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von Batterien in Fahrzeugen der Klasse M1 Mindestleistungsanforderung an die…
Gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 müssen Fahrzeuge die Emissionsgrenzwerte für einen festgelegten Zeitraum einhalten, der der…
Der Hersteller ermittelt die Verschlechterungsfaktoren, anhand derer nachgewiesen wird, dass die Emissionen gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender…
300 000 km oder sechs Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt, bei in Fahrzeugen der Klassen N2 und N3 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 16…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.