Erwägungsgrund 22 32024R1263
Um zu beurteilen, ob am Ende des vier- oder fünfjährigen Umsetzungszeitraums des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans weitere Anpassungen erforderlich sind, sollte die Kommission die Lage neu bewerten und einen neuen Referenzpfad vorgeben, wenn der öffentliche Schuldenstand des Mitgliedstaats nach wie vor über 60 % des BIP oder das öffentliche Defizit über 3 % des BIP liegt.