Art. 13 Abs. 3 32011R1176VERORDNUNG (EU) Nr. 1176/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
Handelt es sich bei dem betroffenen Mitgliedstaat um einen Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist oder der am WKM II teilnimmt, so kann die Kommission…
Art. 3 Abs. 5 32013R0472Die Kommission führt in dem unter verstärkter Überwachung stehenden Mitgliedstaat im Benehmen mit der EZB und den einschlägigen Europäischen Aufsichtsbehörden…
Art. 1 Nr. 10 32011R1177VERORDNUNG (EU) Nr. 1177/2011 DES RATES vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
Es wird folgender Artikel eingefügt: (1) Die Kommission gewährleistet einen ständigen Dialog mit den Behörden der Mitgliedstaaten im Einklang mit den Zielen…
Art. 9 Abs. 3 32011R1176VERORDNUNG (EU) Nr. 1176/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
Die Kommission kann in dem betreffenden Mitgliedstaat Missionen zur verstärkten Überwachung durchführen, um die Durchführung des Korrekturmaßnahmenplans zu…
Art. 2 Abs. 2 32013R0472Beschließt die Kommission, einen Mitgliedstaat unter verstärkte Überwachung gemäß Absatz 1 zu stellen, informiert sie den betroffenen Mitgliedstaat in gebotener…