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Der Übermittlung eines nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans sollte ein fachlicher Dialog mit der Kommission vorausgehen, damit die Einhaltung dieser Verordnung sichergestellt werden kann. Die Bewertung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne durch die Kommission sollte eine Zusammenfassung dieses fachlichen Dialogs enthalten. Auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission sollte der Rat eine Empfehlung annehmen, in der er den Nettoausgabenpfad festlegt, und, soweit angebracht, die Reformen und Investitionen billigt, die einer etwaigen Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde gelegt werden sollen.
Auf Empfehlung der Kommission nimmt der Rat eine Empfehlung an, in der er den Nettoausgabenpfad des betreffenden Mitgliedstaats festlegt und, sofern zutreffend,…
Vor der Übermittlung seines nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans führt jeder Mitgliedstaat mit der Kommission einen fachlichen Dialog,…
Wenn der Rat unter Berücksichtigung der Bewertung der Kommission der Auffassung ist, dass der Plan die in Artikel 16 Absätze 2, 3 und 5 der vorliegenden…
Die Kommission überwacht die Umsetzung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans gemäß der Festsetzung durch den Rat und insbesondere…
Bei der Bewertung eines nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans prüft die Kommission für jeden Mitgliedstaat, ob sein jeweiliger…
In jedem nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan sollte dessen Status im Rahmen der nationalen Verfahren angegeben werden und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.