Erwägungsgrund 12 32024R1263
Der Übermittlung eines nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans sollte ein fachlicher Dialog mit der Kommission vorausgehen, damit die Einhaltung dieser Verordnung sichergestellt werden kann. Die Bewertung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne durch die Kommission sollte eine Zusammenfassung dieses fachlichen Dialogs enthalten. Auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission sollte der Rat eine Empfehlung annehmen, in der er den Nettoausgabenpfad festlegt, und, soweit angebracht, die Reformen und Investitionen billigt, die einer etwaigen Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde gelegt werden sollen.