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Um die Umsetzung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne sicherzustellen, sollten die Kommission und der Rat die in diesen Plänen im Rahmen des Europäischen Semesters aufgenommenen Reformen und Investitionen auf der Grundlage der jährlichen Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten und im Einklang mit den Artikeln 121 und 148 AEUV überwachen. Zu diesem Zweck sollten sie mit dem Europäischen Parlament einen wirtschaftlichen Dialog führen.
Die Kommission überwacht die Umsetzung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans gemäß der Festsetzung durch den Rat und insbesondere…
Sofern dies in Anbetracht einer Bewertung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne gemäß dieser Verordnung, der jährlichen…
Um eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik und eine dauerhafte Konvergenz der wirtschaftlichen und sozialen Leistung der Mitgliedstaaten zu…
Der Übermittlung eines nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans sollte ein fachlicher Dialog mit der Kommission vorausgehen, damit die…
Das Verfahren der multilateralen Überwachung nach Artikel 121 Absätze 2, 3 und 4 und Artikel 148 Absatz 4 AEUV sollte dazu dienen, sämtliche Entwicklungen in…
Die in den nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen festgelegten Reform- und Investitionspakete sollten auf die gemeinsamen Prioritäten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.