Erwägungsgrund 13 32024R1263
Zur Vereinfachung des haushaltspolitischen Rahmens der Union und zur Erhöhung der Transparenz sollte als Grundlage für die Festlegung des haushaltspolitischen Pfads und die jährliche haushaltspolitische Überwachung ein einziger, auf der Schuldentragfähigkeit beruhender operativer Indikator herangezogen werden. Dieser einzige operative Indikator sollte auf national finanzierten Nettoprimärausgaben beruhen, d. h. auf Staatsausgaben ohne Zinsausgaben, diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Im Einklang mit den Leitprinzipien, die die Kommission für die Einstufung von Transaktionen als einmalige und sonstige befristete Maßnahmen heranzieht, sollten auch diese einmaligen und sonstigen befristeten Maßnahmen vom Nettoausgabenindikator abgezogen werden. Dieser Indikator, der nicht von der Wirkung automatischer Stabilisatoren und anderen Ausgabenschwankungen, die sich der direkten Kontrolle des Staates entziehen, beeinflusst wird, bietet Spielraum für eine antizyklische makroökonomische Stabilisierung.