Erwägungsgrund 21 32024R1263
Für die erste Runde der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne sollte die Plausibilität eines mittelfristigen Rückgangs des öffentlichen Schuldenstands auf der im Debt Sustainability Monitor 2023 der Kommission beschriebenen Methode beruhen. Eine Arbeitsgruppe zur Schuldentragfähigkeitsanalyse sollte mögliche Verbesserungen der Methode, auch in Bezug auf die zugrunde liegenden Annahmen, ausloten. Diese Arbeitsgruppe sollte sich aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Europäischen Zentralbank zusammensetzen. Der Europäische Fiskalausschuss und der Europäische Stabilitätsmechanismus sollten von der Arbeitsgruppe als Beobachter eingeladen werden. Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments sollte die Kommission ersuchen können, im Rahmen des mit dieser Verordnung eingerichteten wirtschaftlichen Dialogs ihre Methode darzulegen.