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Die vorliegende Verordnung bildet zusammen mit der Verordnung (EU) 2024/1263 und der Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates ein Paket. Zusammengenommen wird mit diesen drei Rechtsakten (im Folgenden „Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung“) der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der Union reformiert und der Inhalt des Titels III (Fiskalpolitischer Pakt) des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion vom 2. März 2012 (SKS-Vertrag) im Einklang mit Artikel 16 dieses Vertrags in das Unionsrecht überführt. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der Umsetzung des SKS-Vertrags durch die Mitgliedstaaten wird auch bei der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung die mittelfristige Ausrichtung des fiskalpolitischen Pakts als Instrument zur Erreichung von Haushaltsdisziplin und Wachstumsförderung beibehalten. Die Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung enthält eine stärkere länderspezifische Dimension, um die nationale Eigenverantwortung zu erhöhen, unter anderem durch Beibehaltung der beratenden Rolle unabhängiger finanzpolitischer Institutionen, die sich auf die Mitteilung der Kommission im Einklang mit Artikel 3 Absatz 2 des SKS-Vertrags vorgeschlagenen gemeinsamen Grundsätze für nationale fiskalpolitische Korrekturmechanismen des fiskalpolitischen Pakts stützt. Die Analyse der Ausgaben ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen für die Gesamtbewertung der Einhaltung gemäß dem fiskalpolitischen Pakt ist in der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegt. Wie beim fiskalpolitischen Pakt sind vorübergehende Abweichungen vom mittelfristigen Plan nur unter außergewöhnlichen Umständen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 und im Einklang mit den Bestimmungen über das Kontrollkonto zulässig. Ähnlich wie beim fiskalpolitischen Pakt sollten bei erheblichen Abweichungen vom mittelfristigen Plan Maßnahmen ergriffen werden, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu einer Korrektur der Abweichungen führen. Mit der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung werden die haushaltspolitische Überwachung und die Durchsetzungsverfahren gestärkt, um der Verpflichtung, gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen sowie nachhaltiges und inklusives Wachstum zu fördern, nachzukommen. Bei der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung werden somit die im Fiskalpolitischen Pakt festgelegten grundlegenden Ziele der Haushaltsdisziplin und der Schuldentragfähigkeit beibehalten.
Die vorliegende Verordnung bildet zusammen mit der Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates und der Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates ein Paket. Mit diesen drei…
Die vorliegende Änderungsrichtlinie ist Teil eines Pakets, das auch die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung…
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist auf die Gewährleistung von Haushaltsdisziplin in der gesamten Union ausgerichtet und bildet den Rahmen für die Vermeidung…
Der verbesserte Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung sollte sich auf mehrere miteinander verknüpfte und ineinandergreifende Politiken für nachhaltiges…
Der verbesserte Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung sollte sich auf mehrere miteinander verknüpfte und ineinandergreifende Politiken für nachhaltiges…
Der verbesserte Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung sollte sich auf mehrere miteinander verknüpfte und ineinandergreifende Politiken für nachhaltiges…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.