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In der Erwägung, dass die Vorschriften des defizitbasierten Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit mit einer jährlichen strukturellen Mindestverbesserung von wenigstens 0,5 % des BIP als Richtwert vor dem Hintergrund des erheblich veränderten Zinsumfelds weiterhin unverändert gelten, kann die Kommission während eines Übergangszeitraums in den Jahren 2025, 2026 und 2027 — um die positiven Auswirkungen der mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität nicht zu gefährden — den Richtwert anpassen, um so bei der Festlegung des vorgeschlagenen Korrekturpfads für den ersten mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan für die Jahre 2025, 2026 und 2027 im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit den höheren Zinszahlungen Rechnung zu tragen, vorausgesetzt dieser betreffende Mitgliedstaat erläutert, wie er die Durchführung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen, benannt wurden, sicherstellen wird und wie er die gemeinsamen Prioritäten der Union gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegten Bedingungen im Einklang mit dem Ziel der Verwirklichung des grünen und digitalen Wandels und des Aufbaus von Verteidigungsfähigkeiten umsetzen wird.
Für Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, sollte der Rat auf Empfehlung der Kommission weiterhin die Frist für die Korrektur des…
Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 126 AEUV, das durch die zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörende Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des…
In Anbetracht der Frist für die Übermittlung der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024, die gemäß Artikel…
In Anbetracht der Frist für die Übermittlung der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024, die gemäß Artikel…
In Anbetracht der Frist für die Übermittlung der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024, die gemäß Artikel…
In Anbetracht der Frist für die Übermittlung der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024, die gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.