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Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sollten die zuständigen Behörden die Vollständigkeit eines Genehmigungsantrags innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang bestätigen. Gelangt die zuständige Behörde zu dem Schluss, dass der Genehmigungsantrag unvollständig ist, so sollte sie den Antragsteller innerhalb dieser Frist auffordern, fehlende Informationen nachzureichen. Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz sollten die zuständigen Behörden Genehmigungsanträge für Bauarbeiten als unzulässig erachten können, wenn die gemäß dieser Verordnung erforderlichen Mindestinformationen nicht spätestens zwei Monate vor Einreichung des ersten Genehmigungsantrags bei den zuständigen Behörden über eine zentrale Informationsstelle zur Verfügung gestellt wurden. Wenn zusätzlich zu Genehmigungen auch Wegerechte für den Aufbau von Komponenten von VHC-Netzen benötigt werden, so sollten die zuständigen Behörden abweichend von Artikel 43 der Richtlinie (EU) 2018/1972 diese Wegerechte innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags erteilen, außer in Fällen von Enteignung. Andere Wegerechte, die nicht in Verbindung mit Genehmigungen für Bauarbeiten benötigt werden, sollten weiterhin innerhalb der Frist von sechs Monaten gemäß Artikel 43 der Richtlinie (EU) 2018/1972 erteilt werden.
Die betreffende zentrale Anlaufstelle hat spätestens 45 Tage nach Eingang eines Genehmigungsantrags für ein strategisches Projekt festzustellen, dass der Antrag…
Spätestens 45 Tage nach Eingang eines Genehmigungsantrags bestätigt die betreffende zentrale Kontaktstelle, dass der Antrag vollständig ist, bzw. fordert sie…
Sind die Antragsunterlagen vollständig, so bestätigt die zuständige Behörde dies in den Fällen des Absatzes 2 gegenüber der einheitlichen Stelle, andernfalls…
Erachtet die bewertende zuständige Behörde einen Antrag als unvollständig, so teilt sie dem Antragsteller mit, welche zusätzlichen Angaben für die Validierung…
Die zuständigen Behörden erteilen oder verweigern Genehmigungen, mit Ausnahme von Wegerechten, innerhalb von vier Monaten nach dem Tag des Eingangs eines…
Genehmigungsverfahren sollten nicht zu ungerechtfertigten Investitionshemmnissen führen oder dem Binnenmarkt schaden. Die Mitgliedstaaten sollten daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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