Erwägungsgrund 10 32022R0869
Die Energieinfrastruktur der Union sollte modernisiert werden, um technisch bedingten Ausfällen vorzubeugen und die Belastbarkeit der Infrastruktur gegenüber solchen Ausfällen, natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen, negativen Auswirkungen des Klimawandels und Bedrohungen für ihre Sicherheit zu stärken; insbesondere betrifft dies europäische kritische Infrastrukturen im Sinne der Richtlinie 2008/114/EG des Rates.