Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Konsultationen mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) könnten den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Feststellung, ob ein Antragsteller als Flüchtling im Sinne von Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention zu erachten ist, wertvolle Orientierungshilfe bieten.
Erwägungsgrund 23 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen