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Bezüglich des Entzugs der Flüchtlingseigenschaft oder des Status subsidiären Schutzes sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Personen mit internationalem Schutzstatus ordnungsgemäß über eine eventuelle Überprüfung ihres Status informiert werden und dass ihnen Gelegenheit gegeben wird, innerhalb einer angemessenen Frist in einer schriftlichen Erklärung oder in einer persönlichen Anhörung ihren Standpunkt darzulegen, bevor die Behörden eine begründete Entscheidung über den Entzug ihres Status treffen können.
Bezüglich der Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Personen mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft…
Bei der Bewertung einer Änderung der Umstände in einem Drittstaat sollten sich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Lage…
Für die Zwecke des Aufenthalts von Personen, die internationalen Schutz genießen, gilt es sicherzustellen, dass bei dem Umzug solcher Personen in einen anderen…
Gegen Entscheidungen über einen Antrag auf internationalen Schutz, mit denen er als unzulässig, als unbegründet oder offensichtlich unbegründet in Bezug auf die…
Wenn die Flüchtlingseigenschaft oder der Status subsidiären Schutzes nicht mehr besteht, hindert die Entscheidung der Asylbehörde eines Mitgliedstaats, diese…
Im Hinblick auf das Recht von Personen, die internationalen Schutz genießen, auf Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten als dem, der ihnen den internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.