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Für eine wirksame Überwachung der Anwendung des Besitzstands der Union im Asylbereich sollten die nationalen Strategien der Mitgliedstaaten auch den Ergebnissen der Überwachung durch die Asylagentur und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache sowie durch andere einschlägige Einrichtungen, Ämter, Agenturen oder Organisationen, einschlägigen Teilen der Evaluierung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/922 des Rates sowie den Evaluierungen im Einklang mit Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung tragen. Die Mitgliedstaaten könnten auch die Ergebnisse anderer einschlägiger Überwachungsmechanismen berücksichtigen.
Informationen darüber, wie den Ergebnissen der von der Asylagentur und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache durchgeführten Überwachung und…
Im Rahmen eines strategischen Ansatzes sollten die Mitgliedstaaten über nationale Strategien verfügen, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihre…
Damit die Ziele der Überprüfung erreicht werden, sollte ein stärkerer Rahmen für eine enge Zusammenarbeit zwischen den in der Vorschrift über die Durchführung…
Die Agentur sollte Informationen über die Asylsituation in der Union und — soweit sie sich auf die Union auswirken könnte — in Drittstaaten sammeln und…
Die Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten sollten gezielt erfolgen und den Ergebnissen früherer Evaluierungen, Risikoanalysen, neuen Rechtsvorschriften,…
Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts sollten die während…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.