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Die Verordnung (EU) 2024/1356 sieht vor, dass die Verifizierung von Personen, die zu Sicherheitszwecken der Überprüfung unterliegen, anhand derselben Systeme durchgeführt wird wie bei Personen, die im Rahmen des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) Visa oder Reisegenehmigungen beantragen. Insbesondere sieht die Verordnung (EU) 2024/1356 vor, dass die personenbezogenen Daten von der Überprüfung unterzogenen Personen in Bezug auf Personen, die wegen terroristischer oder anderer schwerer Straftaten verurteilt wurden, mit der durch die Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Datenbank des Europäischen Strafregisterinformationssystems für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) abgeglichen werden.
In Bezug auf Personen, die der Überprüfung unterzogen werden, sollten automatisierte Verifizierungen zu Sicherheitszwecken anhand derselben Systeme durchgeführt…
Die Verordnung (EU) 2024/1356 enthält spezifische Vorschriften für die Identifizierung oder Verifizierung der Identität von Drittstaatsangehörigen durch Abfrage…
Für die Zwecke der Durchführung der Sicherheitskontrolle gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels und soweit dies nicht bereits im Rahmen der Kontrollen gemäß…
Die Verordnung (EU) 2024/1356 ist eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf das Grenzmanagement und ändert die Verordnungen…
Der gemeinsame Speicher für Identitätsdaten (im Folgenden „CIR“) wurde mit den Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des…
Es sollte sichergestellt werden, dass bei Antragstellern, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, oder bei Drittstaatsangehörigen, die ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.