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Im Falle eines Treffers zum Zwecke der Identifizierung oder der Verifizierung der Identität oder einer Sicherheitskontrolle sollte die Überprüfungsbehörde verifizieren, ob die in den EU-Informationssystemen oder bei Europol gespeicherten Daten mit den Daten übereinstimmen, die einen Treffer ausgelöst haben.
Im Trefferfall ist unverzüglich die Übereinstimmung zwischen den erfassten Daten und den Daten aus dem Fahndungsbestand zu überprüfen. Die übereinstimmenden…
Wird nach einer Abfrage gemäß Artikel 15 Absatz 2 ein Treffer in einem der EU-Informationssysteme angezeigt, so können die Überprüfungsbehörden die dem Treffer…
Eine manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten sollte von der Behörde vorgenommen werden, die die Daten eingegeben bzw. aktualisiert hat, welche zu der…
Die Frage eines vollständigen Zugangs zu in den EU-Informationssystemen gespeicherten Daten, die für die Zwecke der Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung…
Um die Identität der Person, die der Überprüfung unterzogen wird, festzustellen oder zu verifizieren, sollte während der Überprüfung im Beisein der jeweiligen…
Die Mitgliedstaaten und Europol sollen die Richtigkeit und die Relevanz der gemäß dieser Verordnung verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherstellen. Stellt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.