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In ihrer Mitteilung vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die europäische Migrationsagenda“ hat die Kommission darauf hingewiesen, dass „die Mitgliedstaaten die Vorschriften über die Abnahme von Fingerabdrücken von Migranten an den Grenzen in vollem Umfang anwenden müssen“ und erklärt, dass sie zudem untersuchen wird, wie mehr biometrische Identifikatoren über Eurodac verwendet werden können (wie etwa die Nutzung von Gesichtserkennungstechniken durch digitale Fotos).
Die Nichteinhaltung der Fristen nach den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels entbindet die Mitgliedstaaten nicht von der Verpflichtung, die biometrischen…
Die Nichteinhaltung der Frist nach Absatz 1 entbindet die Mitgliedstaaten nicht von der Verpflichtung, die biometrischen Daten zu erfassen und an Eurodac zu…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Übermittlung der biometrischen Daten in einer für einen Abgleich durch das automatisierte Fingerabdruck- und…
Die Mitgliedstaaten sollten die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Durchführung der Eurodac-Verordnung in Bezug auf die Verpflichtung zur…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates hat die Union die biometrischen Identifikatoren des Gesichtsbilds und der Fingerabdrücke als…
In seinen Schlussfolgerungen vom 8. Oktober 2015 zur Zukunft der Rückkehrpolitik hat der Rat die von der Kommission angekündigte Initiative unterstützt, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.