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Um ein hohes Maß an Genauigkeit bei der Identifizierung zu erzielen, sollte Fingerabdrücken stets der Vorrang vor Gesichtsbildern erteilt werden. Die Mitgliedstaaten sollten daher alle Mittel ausschöpfen, um die Fingerabdruckabnahme sicherzustellen, bevor sie sich auf einen Gesichtsbildabgleich beschränken. Um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Schwierigkeiten zu unterstützen, wenn es aufgrund vorsätzlich oder nicht vorsätzlich verletzter oder entfernter Fingerkuppen nicht möglich ist, die Fingerabdrücke des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen abzunehmen, sollte diese Verordnung die Möglichkeit des Abgleichs unter Verwendung des Gesichtsbilds ohne Fingerabdruckabnahme vorsehen.
Können aufgrund des Zustands der Fingerkuppen keine Fingerabdrücke in einer Qualität abgenommen werden, die einen angemessenen Abgleich nach Artikel 38…
Personen, bei denen eine Abnahme von Fingerabdrücken physisch unmöglich ist. Ist die Abnahme von weniger als zehn Fingerabdrücken möglich, so ist die Höchstzahl…
Als allgemeine Praxis sollten die Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments und der Identität des Inhabers vorrangig das Gesichtsbild…
Da die Identifizierung von Personen anhand von Fingerabdrücken, Lichtbildern und Gesichtsbildern zuverlässige Ergebnisse liefert, sollten sie stets in…
Die Harmonisierung der Ausnahmen von der allgemeinen Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken ist von maßgeblicher Bedeutung für die Beibehaltung gemeinsamer…
Die Mitgliedstaaten sollten alle Vorkehrungen treffen, die notwendig sind, damit der Inhaber eines Personalausweises anhand der biometrischen Daten korrekt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.