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Die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates , setzt voraus, dass die Identität der Personen, die internationalen Schutz beantragen, und der Personen, die beim irregulären Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten aufgegriffen wurden, festgestellt wird. Im Sinne einer effektiven Anwendung der genannten Verordnung ist es darüber hinaus wünschenswert, dass jeder Mitgliedstaat in Erfahrung bringen kann, ob ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, bei dem festgestellt wird, dass er sich illegal in seinem Hoheitsgebiet aufhält, in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat.
Die vorliegende Verordnung sollte für Anträge auf internationalen Schutz gelten und den Verfahren zugrunde liegen, mittels derer geprüft wird, ob die…
Die Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht eine Identifizierung oder Verifizierung der Identität, eine Sicherheitsüberprüfung…
Im Sinne einer effektiven Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1350 ist es erforderlich, dass jeder Mitgliedstaat in Erfahrung bringen kann, ob einem…
Es ist außerdem erforderlich, dass die Mitgliedstaaten von allen Personen, die internationalen Schutz beantragen, von allen Personen, bei denen Mitgliedstaaten…
Die vorliegende Verordnung sollte für Drittstaatsangehörige und Staatenlose, unabhängig davon, ob sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben,…
Im Sinne einer effektiven Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 und um Sekundärbewegungen innerhalb der Union aufzudecken, ist es darüber hinaus erforderlich,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.