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Die Mitgliedstaaten sollten die Übermittlung der biometrischen Daten in einer für einen Abgleich durch das automatisierte Fingerabdruck- und Gesichtsbildidentifizierungssystem angemessenen Qualität gewährleisten. Alle Behörden, die zum Zugriff auf Eurodac berechtigt sind, sollten in angemessene Schulungen für ihr Personal und die erforderliche technische Ausrüstung investieren. Die Behörden, die zum Zugriff auf Eurodac berechtigt sind, sollten eu-LISA über spezifische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Qualität der Daten informieren, um diese Schwierigkeiten zu lösen.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Übermittlung der biometrischen Daten in einer für einen Abgleich durch das automatisierte Fingerabdruck- und…
Biometrische und andere personenbezogene Daten werden digitalisiert verarbeitet und in dem in dem vereinbarten Schnittstellenkontrolldokument festgelegten…
Hat ein Mitgliedstaat oder eu-LISA Grund zu der Annahme, dass in Eurodac gespeicherte Daten sachlich unrichtig sind, so benachrichtigt er/sie — unbeschadet der…
Die Aufgaben der Kommission und von eu-LISA in Bezug auf Eurodac und die Kommunikationsinfrastruktur sowie die Aufgaben der Mitgliedstaaten in Bezug auf die…
Für die Übermittlung derartiger biometrischer Daten und sonstiger relevanter personenbezogener Daten in Eurodac, ihre Aufbewahrung, ihren Abgleich mit anderen…
Die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sollten sicherstellen, dass die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.