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Sollte ein Mitgliedstaat mit einer Krisensituation oder einer Situation höherer Gewalt konfrontiert sein, so muss er möglicherweise Ressourcen umleiten, um die Ankünfte von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen an seinen Grenzen zu handhaben. Daher benötigt dieser Mitgliedstaat möglicherweise Zeit, um seine Ressourcen umzuorganisieren und seine Kapazitäten zu erhöhen, wobei er auch von den einschlägigen Agenturen der Union unterstützt werden kann. Außerdem benötigt dieser Mitgliedstaat möglicherweise mehr Zeit für die Entscheidung über die Anträge, ohne dabei die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu gestatten. In einer solchen Situation sollte es diesem Mitgliedstaat möglich sein, von den Fristen für die Registrierung und das Grenzverfahren abzuweichen.
In einer Krisensituation oder Situation höherer Gewalt sollte ein Mitgliedstaat im Hinblick auf die Anwendung des Grenzverfahrens Maßnahmen unter mehreren…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass er sich in einer Krisensituation oder einer Situation höherer Gewalt befindet, so sollte es diesem Mitgliedstaat…
In Krisensituationen oder Situationen höherer Gewalt sollte der mit einer solchen Situation konfrontierte Mitgliedstaat die Möglichkeit haben, um die…
Um die Möglichkeit einzuschränken, dass sich durch das Vorgehen eines Antragstellers die Zuständigkeit von einem auf einen anderen Mitgliedstaat überträgt oder…
Um eine angemessene Bewältigung einer Krisensituation, einschließlich Instrumentalisierung, oder einer Situation höherer Gewalt zu ermöglichen und um die…
Um die Fähigkeit der Union zur unmittelbaren Reaktion auf außergewöhnliche Migrationslagen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten aufgrund eines großen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.