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Bei der Anwendung von Ausnahmen vom Asylverfahren sollten die zuständigen Behörden vorrangig die Garantien für Antragsteller mit besonderen Verfahrensbedürfnissen und besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme, einschließlich gesundheitlicher Beschwerden, berücksichtigen. Aus diesem Grund sollte der mit einer Krisensituation oder einer Situation höherer Gewalt konfrontierte Mitgliedstaat die Ausnahmen vom Asylverfahren nicht anwenden oder deren Anwendung beenden, wenn im Einklang mit Artikel 53 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2024/1348 medizinische Gründe für die Nichtanwendung des Grenzverfahrens vorliegen, wenn im Einklang mit Artikel 53 Absatz 2 Buchstabe b der genannten Verordnung (EU) 2024/1348 für Antragsteller mit besonderen Verfahrensbedürfnissen nicht die erforderliche Unterstützung bereitgestellt werden kann oder wenn Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1346 nicht die erforderliche Unterstützung bereitgestellt werden kann. Der betreffende Mitgliedstaat sollte bei der Prüfung den Anträgen von Personen mit besonderen Verfahrensbedürfnissen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1348 und mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme im Sinne von Artikel 2 Nummer 14 der Richtlinie (EU) 2024/1346, insbesondere von Minderjährigen und ihren Familienangehörigen, Vorrang einräumen.
Der mit einer Krisensituation oder einer Situation höherer Gewalt konfrontierte Mitgliedstaat wendet die in den Absätzen 4 und 6 dieses Artikels vorgesehenen…
Gemäß Kapitel IV der Richtlinie (EU) 2024/1346 sind die Mitgliedstaaten, die Unterbringungseinrichtungen für die Durchführung des Asylverfahrens an der Grenze…
In Krisensituationen, die durch Massenankünfte von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen gekennzeichnet sind, oder in Situationen höherer Gewalt könnte es…
In Krisensituationen oder Situationen höherer Gewalt sollte der mit einer solchen Situation konfrontierte Mitgliedstaat die Möglichkeit haben, um die…
Im Falle einer Instrumentalisierungssituation und um zu vermeiden, dass ein Drittstaat oder ein feindseliger nichtstaatlicher Akteur Drittstaatsangehörige…
Um zu vermeiden, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem aufgrund von Massenankünften von solch außergewöhnlichem Ausmaß und solch außergewöhnlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.