Erwägungsgrund 10 32024R1449
Mit der Fazilität sollten Investitionen und Reformen gefördert werden, mit denen die Begünstigten auf ihrem Weg zur Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft im Einklang mit der Vision der Union für 2030, die in der Mitteilung der Kommission vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ dargestellt wurde, unterstützt werden, wodurch gleichzeitig eine inklusive digitale Wirtschaft gefördert wird, die allen Bürgern zugutekommt. Mit der Fazilität sollte es den Begünstigten leichter gemacht werden, die allgemeinen Ziele und die Digitalziele in Bezug auf die Union zu verwirklichen. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung vom 15. Juni 2023 mit dem Titel „Umsetzung des EU-Instrumentariums für die 5G-Cybersicherheit“ dargelegt hat, sollte das Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit als Referenz für die Bereitstellung von Unionsmitteln dienen, um die Sicherheit, die Resilienz und den Schutz der Integrität von digitalen Infrastrukturprojekten in der Region sicherzustellen.