Erwägungsgrund 13 32024R2509
Die Vorschriften für die Übertragung von Mitteln sollten klarer strukturiert werden, und es sollte eindeutig zwischen automatischen und nicht automatischen Übertragungen unterschieden werden. Die betreffenden Unionsorgane sollten dem Europäischen Parlament und dem Rat sowohl zu den automatischen als auch zu den nicht automatischen Übertragungen Informationen vorlegen.