Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Union sollte sich auch um die Weiterentwicklung der Beziehungen und den Aufbau von Partnerschaften mit Drittländern in Asien sowie Nord- und Südamerika bemühen. Geografische Programme sollten den Pazifikraum und die Karibik mit einem Richtbetrag von mindestens 500000000 EUR bzw. mindestens 800000000 EUR unterstützen.
Erwägungsgrund 30 32021R0947Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen