Erwägungsgrund 2 32024R1449
Der Erweiterungsprozess beruht auf etablierten Kriterien, fairen und strengen Auflagen und dem Grundsatz der Beurteilung nach der eigenen Leistung. Ein entschlossenes Eintreten für den Grundsatz „Wesentliches zuerst“, nach dem eine starke Konzentration auf die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte, das Funktionieren der demokratischen Einrichtungen und die Reform der öffentlichen Verwaltung sowie auf wirtschaftliche Kriterien erforderlich ist, ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Der Fortschritt hängt von der Umsetzung der für die Angleichung an den Besitzstand der Union erforderlichen Reformen durch die einzelnen Begünstigten ab. Die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen sind nach wie vor wesentliche Elemente des Erweiterungsprozesses.